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Kinderpflegegeld:
Falls du ein Kind hast welches krank geworden ist und dein Partner
verhindert ist auf das Kind aufzupassen, oder du alleinerziehend
bist, dann hast du das Recht vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum
freigestellt zu werden. Für den Zeitraum deiner Abwesenheit
auf der Arbeit, springt deine Krankenkasse ein und zahlt bis zu
90% deines Gehaltes. Diese Leistung nennt man Krankenpflegegeld.
Schau dir mal die folgende Seite an:
Kinderpflegegeld
Lederpflege:
Carolin die mal über die Mitfahrzentrale mit mir nach Düsseldorf
mitgefahren ist gab mir den guten Tipp, Leder ab und zu mit Nivea
Creme einzureiben. Das Leder bleibt dadurch weich und geschmeidig.
Hab es natürlich sofort ausprobiert und bin begeistert. - Danke
für den Tipp Caro
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