Kinderpflegegeld:

Falls du ein Kind hast welches krank geworden ist und dein Partner verhindert ist auf das Kind aufzupassen, oder du alleinerziehend bist, dann hast du das Recht vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum freigestellt zu werden. Für den Zeitraum deiner Abwesenheit auf der Arbeit, springt deine Krankenkasse ein und zahlt bis zu 90% deines Gehaltes. Diese Leistung nennt man Krankenpflegegeld. Schau dir mal die folgende Seite an:

Kinderpflegegeld


Lederpflege:

Carolin die mal über die Mitfahrzentrale mit mir nach Düsseldorf mitgefahren ist gab mir den guten Tipp, Leder ab und zu mit Nivea Creme einzureiben. Das Leder bleibt dadurch weich und geschmeidig. Hab es natürlich sofort ausprobiert und bin begeistert. - Danke für den Tipp Caro

 
 
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